Förderung von innovativen Einzelbauvorhaben
Das Land Baden-Württemberg fördert seit 2014 Leuchtturmprojekte beim innovativen Holzbau. Mithilfe der EU-Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konnten so bereits viele wegweisende Projekte unterstützt werden.
Aufgrund der starken Resonanz auf die bestehende Förderung und einer herausragenden Qualität der Projekte stockt das Land die Mittel des Holz Innovativ Programms (HIP) im Rahmen der Holzbau-Offensive stark auf.
Vorhabenskizze mit Anlagen bei L-Bank einreichen
Fristen: 15.03., 15.06., 15.09., 31.12.
Formulare dazu unter www.efre-bw.de
Unsere Expertenjury Holzbau sichtet die eingegangenen Vorhabensskizzen im Rahmen einer Vorauswahl.
Die Einreichenden, der in der Vorauswahl ausgewählten Vorhaben, werden dann zu einer Präsentation vor der Jury eingeladen.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW entscheidet über die Förderwürdigkeit (Antragsberechtigung) und informiert Antragsteller und L-Bank.
Der Förderantrag mit Anlagen kann nun bei der L-Bank eingereicht werden.
L-Bank erteilt bei erfolgreicher Prüfung des Förderantrags die Bewilligung.
Einen Einblick in unsere geförderten und bereits umgesetzten Projekte erhalten Sie auf der Unterseite "Unsere Projekte". Erfahren Sie von unserer Autorin Susanne Jacob-Freitag, wo genau die Innovation in den Projekten liegt und lassen Sie sich von den heutigen Möglichkeiten des Holzbaus inspirieren.
Prof. Dipl.-Ing. Stephan Birk (Vorsitzender)
Technische Universität München
Prof. Dr. Bertil Burian
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Prof. Dr.-Ing. Patricia Hamm
Hochschule Biberach - Hochschule für angewandte Wissenschaften
Dipl.-Ing. Wolfgang Sanwald
Architektenkammer Baden-Württemberg
Harald Wetzel
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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