Zurück

Entwicklung einer Richtlinie für Konstruktionen in Holzbauweise in den GK 4 und 5 gemäß der LBO BW HolzbauRLBW

Entwicklung einer Richtlinie für Konstruktionen in Holzbauweise in den GK 4 und 5 gemäß der LBO BW

Schlagworte

MLR
Projekte und Maßnahmen
HIP - Forschung
EFRE Holz Innovativ Programm
2020

Projektdetails

ProjektleitungProf. Dipl.-Ing. Ludger Dederich, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
ProjektpartnerHochschule Magdeburg Stendal
ProjektpartnerTechnische Universität München

Details zum Projekt

Mit dem Beschluss des baden-württembergischen Landtages vom 5. November 2014 zur Novellierung der Landesbauordnung (LBO BW) und deren Inkrafttreten zum 1. März 2015 wurden in Baden-Württemberg baurechtskonform Bauvorhaben in Holzbauweise bis zur Hochhausgrenze möglich. Vor diesem Hintergrund bedurfte es zur Planung und Umsetzung entsprechender Bauvorhaben jedoch Leitdetails hinsichtlich bewerteter Bauteile bzw. insbesondere geeigneter Bauteilanschlüsse mit dem Fokus auf deren Beurteilung hinsichtlich des Raumabschlusses. Daher wurden im Vorhaben HolzbauRLBW in vorheriger Abstimmung mit der Obersten Bauaufsicht des Landes Baden-Württemberg vorrangig praxisübliche Bauteilanschlüsse hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit im Sinne der LBO BW in der zuletzt am 18. Juli 2019 geänderten Fassung untersucht und weiterentwickelt.

Die Annahme, allein massive Holzbaukonstruktionen und deren Anschlüsse seien in der Lage, die Schutzziele für Bauwerke der Gebäudeklassen 4 und 5 zu erfüllen, konnte um die Erkenntnis erweitert werden, dass Anschlüsse von üblichen Konstruktionen in Holztafelbauweise unter Beachtung der im Holzbau aktuell weitestgehend üblichen Maßnahmen nicht kritischer hinsichtlich der Rauchdichtheit sind. Grundsätzlich wurde anhand der Betrachtung von Bauteilanschlüssen, bei denen gemeinhin die Rauchdichtheit angenommen bzw. vorausgesetzt wird, im Vergleich zu praxisüblichen Anschlüssen in Holzbauweise herausgearbeitet, dass von letzteren kein erhöhtes Risiko hinsichtlich von Rauchentwicklung und Rauchdurchtritt ausgeht.

Der Forschungsbericht soll Eingang in die Technischen Baubestimmungen in Form einer noch zu erarbeitenden technischen Richtlinie oder technischen Norm finden und darüber hinaus eine Grundlage für die Erteilung von allgemeinen oder vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen sein, um die Forschungsergebnisse den am Bau Beteiligten zudem möglichst kurzfristig baurechtskonform nutzbar zu machen. Der Forschungsbericht ersetzt nicht die genannten bauordnungsrechtlich geforderten Nachweise.

 

Die Veröffentlichung ist im Informationsdienst Holz erschienen.

 

Dieses Projekt wird kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
 

Ähnliche Projekte